Der Weg zur WortSchatzInsel

Folgende Punkte sind auf dem Weg zur WortSchatzInsel noch zu erledigen.

Kontaktaufnahme
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne beantworten wir dann Ihre individuellen Fragen.
Ärztliche Verordnung

Holen Sie eine Verordnung für eine logopädische Therapie bei einem Facharzt ein. Darauf sollte stehen: „10* Logopädie á 60 min“.

Fachärzte: HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Kinder- und Jugendarzt oder Neurologe.

Bringen Sie bitte die Verordnung und, wenn vorhanden, Befundberichte zum Erstgespräch mit.

Bewilligung der Verordnung

Lassen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen.

Dies muss bis zur zweiten Therapiestunde stattfinden, damit Sie später eine Rückerstattung der Kosten veranlassen können.

Der Weg auf der WortSchatzInsel

1
Erstgespräch
Im Rahmen des ersten Termins werden alle relevanten Fragen geklärt um eine optimale Grundlage für die Therapie zu schaffen. Bitte bringen Sie die Verordnung sowie, wenn vorhanden, ärztliche oder therapeutische Befunde mit.
2
Diagnostik
Anschließend erfolgt eine kindgerechte Diagnostik. Nach unserer Besprechung der Ergebnisse setzen wir gemeinsam Ziele für Ihr Kind.
3
Therapieeinheiten
Eine Einheit á 60 Minuten besteht aus 45 Minuten direkter Therapiezeit und 15 Minuten Vor-, Nachbereitungs- und Dokumentationszeit.
Kosten

Kosten

Die Kosten orientieren sich nach den Empfehlungen von Logopädie Austria. Eine Therapieeinheit besteht aus Therapiezeit sowie Vor- und Nachbereitungs- bzw. Dokumentationszeit.
Info

40-70% davon übernimmt Ihre Krankenkasse.

Über die aktuell gültigen Tarife Ihrer Krankenkasse informieren Sie sich direkt bitte bei dieser. Zusatzversicherungen übernehmen häufig die restlichen Kosten. Nach Begleichung der Rechnung können Sie diese bei der Krankenkasse einreichen.

T3
60 Minuten
45 min Therapiezeit (mit dem Kind und/oder den Eltern)
115 €

15 min Vor- und Nachbereitungs- bzw. Dokumentationszeit

Info

Absagen und Verspätungen

Wir verstehen, dass es nicht immer möglich ist jeden Termin einzuhalten. Sollte ein Termin für Sie nicht durchführbar sein, so können Sie diesen bis zu 24 Stunden vorher absagen. Zu spät oder nicht abgesagte Stunden müssen in Rechnung gestellt werden. Sie werden ersucht, wenn möglich, pünktlich zu sein, da aufgrund von Folgeterminen verlorene Zeit nicht nachgeholt werden kann.